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12.02.2011

Nachhaltigkeit in Politik und Verwaltung

Baden-Württemberg ist Vorreiter

Vorsitzender des Rates für nachhaltige Entwicklung der Bundesregierung, Hans-Peter Repnik, und Umwelt- und Verkehrsministerin Tanja Gönner diskutieren über Nachhaltigkeit in Politik und Verwaltung

Ministerin Gönner: Nachhaltigkeitsprüfung ist Schlüsselelement

12.11.2010„Die Landesregierung hat als erstes Bundesland umfassende Regelungen zur Nachhaltigkeit im Regierungshandeln verankert. Ab Januar 2011 werden alle Kabinettsvorlagen und alle Regelungen auf ihre Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung überprüft. Damit ist Baden-Württemberg Schrittmacher für die anderen Länder“, erklärte Umwelt- und Verkehrsministerin Tanja Gönner heute (10. November 2010) in Stuttgart anlässlich der Veranstaltung „Nachhaltigkeit in Politik und Verwaltung – Die Einführung der Nachhaltigkeitsprüfung in Baden-Württemberg“.

Grundlage für die Nachhaltigkeitsprüfung ist die geänderte Geschäftsordnung der Landesregierung und die neue Verwaltungsvorschrift Regelungen. Inhaltlich orientiert sich diese Prüfung an den im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie beschlossenen Zielen einer nachhaltigen Entwicklung für Baden-Württemberg. „Damit fließen die im Konsens mit den gesellschaftlichen Akteuren erarbeiteten Wertentscheidungen unmittelbar in das Regierungs- und Verwaltungshandeln ein“, verdeutlichte Umweltministerin Tanja Gönner. Bei der Nachhaltigkeitsprüfung von Regelungen haben die anzuhörenden Verbände zudem die Möglichkeit, ihre Einschätzung zu den Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung vorzutragen. „Auf diese Weise wird die Transparenz des Verfahrens sichergestellt und die verschiedenen Aspekte können umfassend beleuchtet werden“ betont Umweltministerin Gönner.

„Ich freue mich, dass heute die Gelegenheit bestanden hat, mit Herrn Hans-Peter Repnik die verschiedenen Aspekte von Nachhaltigkeit in Bund und Ländern zu diskutieren“, betont Ministerin Gönner. „Zudem war es mir wichtig, mit dieser Veranstaltung heute einen Erfahrungsaustausch anzuregen, zwischen Vertretern der Bundesebene, der Landesebene, der Wissenschaft und den Verbänden. Denn Nachhaltigkeit ist eine Aufgabe für alle Verwaltungsebenen und die ganze Gesellschaft.“


Information:
Hans-Peter-Repnik wurde in diesem Jahr zum neuen Vorsitzenden des Rats für Nachhaltige Entwicklung der Bundesregierung berufen. Der Rat berät die Bundesregierung zu allen Fragen nachhaltiger Entwicklung. Er hat heute (10. November 2010) auf Einladung von Herrn Ministerpräsident Mappus in Stuttgart getagt, vergleiche Pressemitteilung des Staatsministeriums.

Nachhaltigkeit in Politik und Verwaltung

Politik und Verwaltung müssen in Sachen Nachhaltigkeit mit gutem Beispiel vorangehen. In Baden-Württemberg wird deswegen ab Januar 2011 eine Nachhaltigkeitsprüfung bei allen Kabinettsvorlagen und Regelungen durchgeführt. Für die Nachhaltigkeitsstrategie war dieser Start der Anlass, um das Thema „Nachhaltigkeit in Politik und Verwaltung“ im Rahmen einer Diskussionsveranstaltung am 10. November 2010 in Stuttgart genauer zu beleuchten.

Die Möglichkeit dazu wurde rege genutzt: Mehr als 130 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus allen Gesellschaftsbereichen und aus verschiedenen Bundesländern folgten der Einladung ins Forum Haus der Architekten. Vor Ort tauschten sie sich mit verschiedenen Experten aus, darunter Umwelt- und Verkehrsministerin Tanja Gönner und Hans-Peter Repnik, Vorsitzender des Rats für Nachhaltige Entwicklung der Bundesregierung (RNE). Repnik betonte die Vorreiterrolle Baden-Württembergs in Sachen Nachhaltigkeitsstrategie unter den Ländern und die Chance, Maßstäbe zu setzen.

Die ersten Schritte dazu sind durch die Veranstaltung gemacht: „Uns war es wichtig, mit der Veranstaltung einen Erfahrungsaustausch anzuregen zwischen Vertretern der Bundesebene, der Landesebene, der Wissenschaft und den Verbänden. Denn Nachhaltigkeit ist eine Aufgabe für alle Verwaltungsebenen und die ganze Gesellschaft“, erläuterte Ministerin Gönner.

Vielfältige Aspekte im Fokus

Der Nachmittag stand unter dem Motto „Nachhaltigkeit in Politik und Verwaltung – Die Einführung der Nachhaltigkeitsprüfung in Baden-Württemberg“. In Podiumsdiskussionen, Vorträgen und Expertengesprächen wurden vielfältige Aspekte des Themas zur Sprache gebracht. Neben den bisherigen Erfahrungen mit Nachhaltigkeit im Politik- und Verwaltungshandeln auf Bundes- und Länderebene sprachen die Gäste auch über die Erfolgsfaktoren der Nachhaltigkeitsprüfung und analysierten die Rolle von Beiräten in der Nachhaltigkeitspolitik.

Als wichtige Aspekte betonten die Teilnehmer die Notwendigkeit, Nachhaltigkeit besser erlebbar zu machen, den Meinungsaustausch zu fördern, ressortübergreifend zusammenzuarbeiten und die Institutionalisierung von Nachhaltigkeit voranzutreiben. Speziell für den Erfolg der Nachhaltigkeitsprüfung sah es die Mehrheit als wichtig an, den Prozess partizipativ und transparent zu gestalten und ihn angemessen zu kommunizieren. 

Als weitere Impulsgeber waren vor Ort:

Dr. Günther Bachmann, Generalsekretär des Rats für Nachhaltige Entwicklung
Prof. Dr. Ortwin Renn, Vorsitzender des Nachhaltigkeitsbeirats Baden-Württemberg
Reiner Ehret, Vorsitzender des Landesnaturschutzverbandes Baden-Württemberg und Mitglied der Nachhaltigkeitskonferenz der Nachhaltigkeitsstrategie
Dr. Stefan Scheffold, MdL, Staatssekretär im Finanzministerium und Beauftragter der Landesregierung für Bürokratieabbau
Dr. Klaus Jacob, Forschungsleiter der Forschungsstelle für Umweltpolitik, Freie Universität Berlin
Dr. Stefan Bauernfeind, Bundeskanzleramt
Eberhard Wurster, Abteilungsleiter im Innenministerium
Werner Spec, Oberbürgermeister der Stadt Ludwigsburg



 

 

Nachhaltigkeitsprüfung: Was heißt das genau?

Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, das umfassende Regelungen zur Nachhaltigkeit im Regierungshandeln verankert. Ab Januar 2011 werden deshalb alle Kabinettsvorlagen und Neuregelungen in einem transparenten Prozess auf ihre Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung überprüft. Grundlage für die Prüfung ist die geänderte Geschäftsordnung der Landesregierung und die neue Verwaltungsvorschrift Regelungen. Inhaltlich orientiert sie sich an den beschlossenen Zielen einer nachhaltigen Entwicklung.

Mehr Informationen über die Nachhaltigkeitsprüfung.


Die Regelungen der Nachhaltigkeitsprüfung.

 

 

 

 

 

 

 

Ziele einer nachhaltigen Entwicklung

Die Ziele im Überblick

Die Nachhaltigkeitsstrategie hat für folgende zehn Bereiche konkrete Ziele für eine nachhaltige Entwicklung des Landes Baden-Württemberg formuliert.


Eine ausführliche Beschreibung der Bereiche und aller Ziele finden Sie hier.

1. Mensch und Gesellschaft

Vom demografischen Wandel bis hin zum Leben in einer globalisierten Welt - viele Herausforderungen stehen unserer Gesellschaft bevor. Für alle Bürger sollen Chancengleichheit, Integration und Teilnahme gewährleistet sein. Dazu gehört für uns:

  • Teilhabe des Einzelnen sichern
  • Umgang mit gesellschaftlichen Veränderungen gemeinsam erfolgreich bewältigen
  • Hohe Lebensqualität sicherstellen



2. Gesundheit und Ernährung

Die Gesundheit ist ein wesentlicher Faktor im Leben. Eine hochwertige und gerechte Versorgung für alle Bürger soll sichergestellt sein. Dazu gehört für uns:

  • Hohes Gesundheitsniveau sichern
  • Gesunde Lebensweise fördern
  • Hochwertige institutionalisierte Gesundheitsförderung gewährleisten


 

3. Arbeit und Beschäftigung

Zukunftsfähige Arbeitsplätze gehören zur Lebensgrundlage für alle in Baden-Württemberg. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen Arbeit und eine zukunftsfähige Wirtschaftsstruktur gesichert sein. Dazu gehört für uns:

  • Zukunftsfähige Wirtschaftsstruktur sichern und stärken
  • Gerechte Beteiligung am Erwerbsleben sicherstellen



4. Wirtschaft und Konsum

Unternehmen und Konsumenten nehmen eine tragende Rolle bei der nachhaltigen Entwicklung unseres Landes ein. Die Nachhaltigkeitsstrategie fördert nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster und die soziale und ökologische Verantwortung der Wirtschaft. Dazu gehört für uns:

  • Zukunftsfähige Produktion, Produkte und Dienstleistungen fördern
  • Konsum nachhaltig ausrichten
  • Nachhaltigkeitspotenziale einer effizienten Kreislaufwirtschaft ausschöpfen

 

5. Bildung und Forschung

In einer Wissensgesellschaft sind Bildung und Forschung entscheidend für Wohlstand und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit. Ein breiter Zugang und hohe Qualität müssen gleichzeitig sichergestellt sein. Dazu gehört für uns:

  • Forschung und Hochschulausbildung fördern
  • Bildung fördern

 

6. Natur und Umwelt

Natur und Umwelt bilden unsere Lebensgrundlagen. Ihr Erhalt und Schutz sind aus diesem Grund ein wichtiges Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie. Dazu gehört für uns:

  • Natur schützen und erhalten
  • Funktionsfähigkeit der Umweltmedien erhalten bzw. wiederherstellen
  • Umweltbezogene Gefahren reduzieren
  • Umweltwirkungen managen



7. Energie und Klima

Der Klimawandel geht uns alle an. Viele miteinander verknüpfte Ziele zu Versorgung, Verbrauch und Effizienz von Energie leisten einen Beitrag zum Klimaschutz. Dazu gehört für uns:

  • Klimaschutzziele setzen
  • Hohe Effizienz bei Verbrauch und Erzeugung sichern
  • Breiten Energiemix gewährleisten
  • Erfolgreiche Klimaschutzpolitik gestalten

 

8. Verkehr und Mobilität

Wir alle möchten mobil sein – ob für Beruf oder Freizeit. Und auch die Wirtschaft ist auf ein gut funktionierendes Verkehrssystem angewiesen. Diese Ansprüche müssen mit dem Schutz unserer Umwelt verbunden werden. Dazu gehört für uns: 

  • Sichere und funktionierende Verkehrssysteme gewährleisten
  • Umweltauswirkungen des Verkehrs mindern
  • Mobilität nachhaltig entwickeln



9. Öffentliche Haushalte, Justiz und Verwaltung

Verwaltung und Justiz bestimmen die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung im Land mit. Dazu gehört für uns:

  • Öffentliche Haushalte zukunftsfähig gestalten
  • Verwaltung und Justiz effektiv gestalten

 


10. Globalisierung und internationale Verantwortung 

Nachhaltigkeit endet nicht an Landesgrenzen. Durch eine Politik der globalen Partnerschaft und faire wirtschaftliche Beziehungen, soll eine nachhaltige Entwicklung in der ganzen Welt gefördert werden. Dazu gehört für uns:

  • Wirtschaftsstruktur der Entwicklungsländer stärken
  • Nachhaltige Entwicklungspolitik fördern
  • Verantwortung der Privatwirtschaft ausbauen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachhaltigkeitsprüfung


 

 

Nachhaltigkeitsprüfung in Baden-Württemberg: Was heißt das genau?

Ein wichtiges Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie ist die Berücksichtigung der Nachhaltigkeit im Regierungs- und Verwaltungshandeln. Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, das umfassende Regelungen zur Nachhaltigkeit im Regierungshandeln eingeführt hat. Der Ministerrat hat damit einen Impuls aus der Sitzung der Nachhaltigkeitskonferenz im Frühjahr 2009 aufgegriffen.


Grundlage für die Nachhaltigkeitsprüfung ist die geänderte Geschäftsordnung der Landesregierung und die neue Verwaltungsvorschrift Regelungen. Die Nachhaltigkeitsprüfung gilt für alle Regelungen (also Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften und innerdienstliche Anordnungen) der Landesregierung und der Ministerien sowie der nachgeordneten Landesbehörden. Eine Nachhaltigkeitsprüfung ist zudem bei Vorlagen zur Vorbereitung von Beschlüssen des Ministerrats (Kabinettsvorlagen) und bei Bundesratsinitiativen durchzuführen.


Inhaltlich orientiert sich die Nachhaltigkeitsprüfung an den von der Nachhaltigkeitskonferenz beschlossenen Zielen einer nachhaltigen Entwicklung. Diese sind in einen Leitfaden eingeflossen, der Fragen und Anhaltspunkte zu den zehn Bereichen nachhaltiger Entwicklung enthält. Auf diese Weise wird ein umfassendes Nachhaltigkeitsverständnis zugrunde gelegt und die im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie im Konsens mit den gesellschaftlichen Akteuren erarbeiteten Zielvorstellungen fließen unmittelbar in das Regierungs- und Verwaltungshandeln ein.

Durch die Vorschriften zur Nachhaltigkeitsprüfung ist zudem sichergestellt, dass dem Grundsatz der Dialogorientierung der Nachhaltigkeitsstrategie auch im Rahmen der Nachhaltigkeitsprüfung Rechnung getragen wird: Zum einen ist die Nachhaltigkeitsprüfung Gegenstand der Vorberatungen zwischen den Ministerien und Behörden. Die Vertreter aus den verschiedenen Ressorts können damit ihre Einschätzung der Auswirkungen des Vorhabens vorbringen und diskutieren. Zum anderen werden bei Regelungen die Ergebnisse der Nachhaltigkeitsprüfung im Rahmen des Anhörungsverfahrens den Verbänden (je nach Gegenstand der Regelung also beispielsweise den kommunalen Landesverbänden, dem Industrie- und Handelskammertag, dem Handwerkstag, den Umwelt- und Naturschutzverbänden, den Sozialverbänden o.ä.) übermittelt. Die Verbände können also auch zu den Auswirkungen auf die Nachhaltige Entwicklung Stellung nehmen und ihre Einschätzung vortragen.